Türkei: Zwischen Okzident und Orient

GESCHICHTE / Ankara leugnet noch immer die Massaker an den christlichen Armeniern zwischen 1915 und 1923

Von ASCHOT MANUTSCHARJAN

Tout le monde streitet (wenigstens in Deutschland) darüber, ob die Türkei Mitglied des exklusiven Klubs der europäischen Staaten werden darf oder soll oder sogar muss. Gehört die türkische Republik kulturell zu Europa oder nicht? Beginnt Asien nicht gleich hinter dem Bosporus? Was heißt eigentlich „kulturell“? Und was ist das überhaupt: Europa?

Flucht vor der unbequemen Wahrheit

Kein Historiker hat mehr Zweifel am grausamen Genozid. Die Türkei aber weigert sich, ihre Schuld für das Leid eines ganzen Volkes einzugestehen.
Mit Fug und Recht kann als erwiesen gelten, dass die türkischen Diplomaten zu den aufmerksamsten Zeitungslesern überhaupt gehören. Denn sollte die eine oder andere deutsche Zeitung das Thema Völkermord an den Armeniern in der Türkei erwähnen, darf sie fest mit mindestens einem Leserbrief rechnen. Unterzeichnet ist das Standardschreiben entweder von einem Botschaftsrat oder sogar einem Gesandten der türkischen Botschaft. Stets behaupten die Schreiber steif und fest, es habe überhaupt kein Völkermord an den Armeniern in der Türkei stattgefunden. Kurzum: Der Bericht der Zeitung sei erstunken und erlogen.
Bis heute bestreitet Ankara kategorisch den anderthalbmillionenfachen Mord an den Armeniern, der zwischen 1915 und 1923 in der Türkei organisiert und gnadenlos exekutiert worden ist. In diesen acht Jahren wurden jedoch nicht nur die christlichen Armenier Opfer der jungtürkischen Politik, sondern auch andere Minderheiten, wie zum Beispiel die Pontos-Griechen und 500 000 Aramäer. Dieser Genozid, den Ankara - sekundiert von türkischen Historikern - bis heute vehement leugnet, ist in der westlichen Forschung unstrittig.

Trauriges Kapitel

Ungeachtet der offiziellen türkischen Position ließen sich mutige Europaabgeordnete nicht davon abbringen, sich mit diesem traurigen Kapitel zu beschäftigen: In einem Entschließungsantrag für "eine politische Lösung der armenischen Frage" hatte das Europäische Parlament 1987 beschlossen, dass Ankara vor einem Beitritt zur Europäischen Union zuerst unzweifelhaft den Völkermord an den Armeniern anerkennen müsse. Es waren vor allem die Parlamentarier der Fraktion der "Bunten", die sich vor 15 Jahren für die Verabschiedung der Armenien-Resolution eingesetzt hatten. Ihre Forderung nach einer Anerkennung dieser Schuld fiel jedoch sang- und klanglos unter den Tisch, als der EU-Gipfel von Helsinki im Dezember 1999 die Türkei in den Kandidatenstatus erhob.
Die Türkei will aber auch den von der EU angemahnten Weg der Demokratisierung nicht ernsthaft gehen: Derzeit müssen sich die deutschen politischen Stiftungen und eine Dependance des Hamburger Orient-Instituts in der Türkei vor Gericht verantworten - wegen angeblicher "Spionagetätigkeit".

Die Armenien-Expertin am Osteuropa-Institut der Freien Universität Berlin, Tessa Hoffmann, sagte dem "Rheinischen Merkur": "Die Türkei darf nicht Mitglied der Europäischen Union werden, solange sie nicht in der Lage ist, sich zu ihrer Vergangenheit zu bekennen. Dazu gehört auch das Eingeständnis, dass in der Türkei ein Völkermord an den Armeniern und den anderen christlichen Minderheiten verübt worden ist. Solange Ankara das nicht will und sich weigert, der antiarmenischen Stimmung in der Bevölkerung entgegenzuwirken, ist die Zeit für einen Beitritt nicht reif. "Es gehe dabei nicht nur um das historische Unrecht, meint Hoffmann. "Wir beobachten noch heute, wie in der Türkei Minderheitenrechte mit Füßen getreten werden, seien es nun die der Kurden oder anderer Minderheiten. Außerdem müssen die ungesetzlichen Beschlagnahmungen von Immobilien, die Eigentum der armenischen Gemeinschaft in Istanbul sind, gestoppt werden. Die bereits beschlagnahmten 40 Objekte müssen die Armenier zurückerhalten."
Unterdessen lässt das Europäische Parlament nicht locker: Im November 2000 legten die Abgeordneten einen "Fortschrittsbericht zum EU-Beitritt der Türkei" vor und appellierten an die politisch Verantwortlichen in Ankara, den Genozid an den Armeniern endlich anzuerkennen. Ohne Erfolg. Im Februar 2002 verabschiedete das Europäische Parlament eine weitere Erklärung, in der die Türkei aufgefordert wurde, im Interesse gutnachbarschaftlicher Beziehungen in der gesamten Kaukasus-Region, insbesondere jedoch zur Republik Armenien, den Völkermord anzuerkennen. Zugleich wurde Ankara gebeten, die Blockade an der türkisch-armenischen Grenze aufzuheben. Wiederum ohne Erfolg. Sollte die Türkei glauben, das Problem werde sich mit der Zeit von selbst erledigen, dürfte sie enttäuscht werden. Denn inzwischen melden sich auch die anderen von Ankara verfolgten Minderheiten zu Wort: "Vor einem EU-Beitritt der Türkei verlangen wir die Anerkennung des Völkermordes an unserem Volk. Eine einfache Entschuldigung reicht uns nicht", erklärt Gabriel Celik. Er gehört zu den 20 000 Aramäern, die heute in Deutschland leben. Ankara müsse zumindest die Kirchen und Klöster ihren früheren Eigentümern zurückgeben.

Suche nach Gerechtigkeit

Es hat immerhin 85 Jahre gedauert, bis auch ein Türke die Forderung öffentlich erhoben hat, sein Land möge den Armeniermord anerkennen. Einzig zu diesem Zweck gründete Ali Ertem aus Frankfurt am Main den "Verein der Völkermordgegner" und sammelte bei den in Deutschland lebenden Türken bislang 11 000 Unterschriften. "Manche haben Angst und unterschreiben nicht. Solange den nachfolgenden Generationen jedoch keine Gerechtigkeit widerfährt, müssen wir damit leben, dass uns die Armenier in ihren Liedern als Verbrecher besingen", meint Ertem. Wird Deutschland den Völkermord an den Armeniern anerkennen? - In Bezug auf Ruanda oder Bosnien eine schlichte Selbstverständlichkeit. Anders liegt der Fall beim Völkermord an den Armeniern in der Türkei. Dieses Thema verdrängen weite Teile der deutschen politischen Klasse bis heute erfolgreich. Die jungtürkische Regierung nutzte den Ersten Weltkrieg, um die christlichen Armenier systematisch zu vernichten: 1,5 Millionen Menschen fielen diesem Genozid zum Opfer. Ausführliche Berichte und Dokumentationen über diesen Völkermord lieferten deutsche Diplomaten und Militärs zuhauf nach Berlin. Umsonst. Das Kaiserreich wollte auf den Verbündeten Türkei nicht verzichten. "Das Endresultat muss die Ausrottung der armenischen Rasse sein", erklärten die Türken den Deutschen kühl. Mit dieser Antwort gab sich Deutschland zufrieden. Eine offizielle Stellungnahme Berlins zum Völkermord an den Armeniern liegt bis heute nicht vor. Will die politische Führung den Nato-Partner Türkei nicht vergrätzen, oder nimmt sie schlicht Rücksicht auf die 2,5 Millionen Türken in Deutschland? Oder fürchtet die deutsche Wirtschaft einen türkischen Boykott?

Bislang streiten alle türkischen Regierungen die historische Tatsache des Genozids kategorisch ab. Mehr noch: Die Erwähnung dieses Tabuthemas war in der Türkei bis vor kurzem strafbar. Aber nicht nur Türken, sondern auch Ausländer fühlen den langen Arm der türkischen Behörden: Denn es gehört zu ihren Aufgaben, Menschen aufzuspüren, die für die Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern eintreten. Am eigenen Leib erfuhr dies der israelische Diplomat Ehud Toledano im Sommer 1997. Seine Ernennung zum Botschafter in der Türkei wurde kurzfristig zurückgezogen. Toledanos Vergehen: Er hatte vor mehr als einem Jahrzehnt den türkischen Massenmord an den Armeniern öffentlich kritisiert. Ankara drohte daraufhin, alle Rüstungsverträge mit Israel zu stornieren. Mit ähnlichen Vergeltungsmaßnahmen reagierte die Türkei, als die französische Nationalversammlung im Mai 1998 beschloss: "Frankreich erkennt den armenischen Genozid von 1915 an."

über den möglichen EU-Beitritt der Türkei wird derzeit in vielen deutschen Medien heftig diskutiert. Dabei wird die Erfüllung einer Forderung immer wieder als Ausgangspunkt für eine mögliche Mitgliedschaft genannt: Die Bereitschaft Ankaras, sich ohne Wenn und Aber kritisch mit der eigenen Vergangenheit auseinander zu setzen. Der Autor ist Lehrbeauftragter an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder.



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Reinische Merkur - 14. November 2002, Nr. 46